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Zollbestimmungen

Haben Sie in Grönland Waren für Familie oder Freunde gekauft, oder planen Sie, selbst etwas mitzubringen? Hier finden Sie die Zollbestimmungen für die Einreise nach Grönland.

Wir empfehlen Ihnen, sich auf Reisen stets mit den Abgaben- und Zollbestimmungen vertraut zu machen. Die aktuellen Zollbestimmungen finden Sie jederzeit auf der Website der grönländischen Selbstverwaltung. Wir bitten alle Reisenden, die aktuellen Zollbestimmungen an den Flughäfen noch einmal zu überprüfen.

Greenland Travel übernimmt keine Gewähr für Schreibfehler und Änderungen der nachstehenden Zollbestimmungen und -vorschriften. Erkundigen Sie sich stets nach den aktuell geltenden Regeln.

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Grönland (Personen über 18 Jahre)

Die nachstehenden Regeln gelten ab dem 27. November 2024.

Abs. 1. Als Einreise gilt die persönliche Einreise in das Abgabengebiet bei der Ankunft aus dem Ausland, einschließlich Dänemark und den Färöern.

Abs. 2. Bei der Einreise dürfen Reisende Waren in folgendem Umfang abgabenfrei mitführen oder einkaufen:

  • 200 Zigaretten
    oder 100 Zigarillos
    oder 50 Zigarren
    oder 250 g Rauchtabak
    oder Kau- oder Schnupftabak.
  • 200 Zigarettenpapiere
    oder 200 Zigarettenhülsen.
  • 1 Liter Spirituosen über 22 %
    oder 2,25 Liter Likörwein mit einem Alkoholgehalt zwischen 15 und 22 % vol.
  • 2,25 l Tafelwein bis 15 %
  • 2 Liter Bier
  • 2 Liter kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke oder koffeinhaltige Getränke mit einem Koffeingehalt von 150 mg pro Liter oder mehr.
  • 1 Liter Trinkwasser
  • 4 kg Schokoladen- und Süßwaren
  • 5 kg Lamm- oder Schaffleisch.

Abs. 3. Die Abgabenfreiheit für Tabakwaren, Spirituosen, Wein und Bier gilt nur für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht gestattet, Pflanzen, Samen, Obst und andere Pflanzenerzeugnisse, einschließlich Schnittblumen, von Reisen in Länder außerhalb der EU nach Grönland einzuführen, sofern sie nicht von einem amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis begleitet werden. Bitte beachten Sie, dass Grönland im Sinne dieser EU-Gesetzgebung als Land außerhalb der EU gilt. Mehr dazu erfahren Sie auf lbst.dk.

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Dänemark (Personen über 18 Jahre)

  • 200 Zigaretten
    oder 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück)
    oder 50 Zigarren
    oder 250 g Rauchtabak
  • 1 Liter Spirituosen über 22 %
    oder 2 Liter Likörwein unter 22 %
  • 4 Liter Tafelwein
  • 16 Liter Bier

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